1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte der Almtalerfleisch GmbH, 4817 St. Konrad, wie Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gelten die folgenden Bedingungen. Abweichungen und Änderungen sowie Sondervereinbarungen – auch wenn sie mündlich abgesprochen sind – gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend. Maßgebend ist die gültige Preisliste.
3. Preise
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sie sind – sofern keine Einzelabrede besteht - sofort nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug fällig. Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Anbotsdatums. Bei Änderung kostenbildender Faktoren sind wir bei Unternehmensgeschäften zur Preisanpassung berechtigt. Maßgebend für die Kaufpreisforderung ist das bei der Verladung festgestellte Gewicht. Normaler Gewichtsschwund während des Transportes geht zu Lasten des Käufers.
4. Informationspflichten/Zugangsfiktion
Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist, verpflichten sich die Partner jede Änderung der Zustelladresse unverzüglich bekannt zu geben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an die zuletzt bekannte Anschrift als zugegangen.
5.Lieferung
Lieferhemmnisse aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen – hierzu gehören auch Betriebsstörung, Streik oder behördliche Anordnungen – entbinden uns für die Dauer und im Umfang ihrer Einwirkung von der Verpflichtung, vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche zustehen.
6. Reklamation
Die Ware ist sofort bei Erhalt zu prüfen, sachgemäß zu behandeln und gemäß den einschlägigen Vorschriften aufzubewahren oder zu verarbeiten. Die Aufbewahrung hat entsprechend den auf den Packungen angedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen; dabei bedeutet: Gekühlt lagern: +2 C - +4 C Tiefgekühlt lagern: - 18 C oder darunter Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Erhalt direkt in der Zentrale geltend gemacht werden. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu behandeln und zu lagern. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt wurden, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen, dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Fall von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet diesfalls auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber. Bei berechtigten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung, das Auftreten von Mängeln berechtigt jedoch nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis der Käufer unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere Saldoforderungen, beglichen hat. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu verarbeiten (ohne jedoch dadurch Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen zu erwerben) und zu veräußern. Die dem Käufer hieraus zustehenden Forderungen tritt dieser sicherheitshalber an uns ab. Der Käufer ist, solange er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt, zum Einzug dieser Forderungen ermächtigt. Wird die Vorbehaltsware mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen oder dem vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer ist verpflichtet, bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt den Dritten bei Aufforderung bekannt zu geben. Die Waren dürfen, solange uns gegenüber noch eine Schuld besteht, nicht übereignet werden. Alle Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Forderungen sind uns vom Käufer sofort zu melden. Im Konkursfalle steht uns das Aussonderungsrecht zu.
8. Verzugszinsen/Inkassokosten
Bei verschuldetem Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen jährlich als vereinbart, bei erfolgloser, eigener Mahnung werden auch die Kosten des Einschreitens eines Inkassobüros, eines Kreditschutzverbandes u.dgl. entsprechend den Honorarrichtlinien verrechnet.
9. Haftung
Wir haften nur für grobes Verschulden unserer Mitarbeiter.
10. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, Daten des Käufers, die sich aus dem ordentlichen Geschäftsverkehr, insbesondere aus dem Waren- und Zahlungsverkehr ergeben, in unserer Datenverarbeitungsanlage zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist St. Konrad. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag – ausgenommen Vertragsbeziehungen mit Konsumenten iSd KSchG - ist Gmunden ausschließlicher Gerichtsstand; wir können aber im Einzelfall auch einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand wählen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Widersprechende Bedingungen unserer Vertragspartner haben keine Geltung bzw. bedürfen zu der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
Almtalerfleisch GmbH, Ort 63, A-4817 St.Konrad, Tel. +43 (0)7615 8030, Fax +43 (0)7615 8030-30, info@almtalerfleisch.at